EGVP-Fehlermeldung "Zertifikat läuft aus".
Die meisten Rechtsanwälte haben die Signaturkarte für das EGVP im Einsatz. Deshalb wurde die Signaturkarte ungefähr zeitgleich mit der Einrichtung des Postfachs im EGVP bestellt.
Signaturkarten arbeiten mit Zertifikaten, die - je nach bestellter Laufzeit - nach 2 oder 3 Jahren ablaufen. Ca. 6 Wochen vor Ablauf der Signaturkarte werden die Rechtsanwälte von der T-Systems darüber informiert und haben die Möglichkeit, eine neue Karte bzw. eine Folgekarte zu bestellen. Diese neue Karte ist nach Initialisierung und Bestätigung (per Mail von der T-Systems) ohne Einschränkung zur Erstellung von qualifizierten Signaturen nutzbar.
Auch das EGVP arbeitet mit einem Zertifikat. Diese Zertifikat ist völlig unabhängig vom Zertifikat der Signaturkarte. Dieses wurde beim Einrichten in EGVP erstellt. Auch dieses Zertifikate läuft aus und Sie bekommen in EGVP einen entsprechenden Warnhinweis oder eine Fehlermeldung.
Da das EGVP-Zertifikat (nahezu) die selbe Laufzeit wie Ihre Signaturkarte hat, erscheint diese Fehlermeldung nahezu zeitgleich mit dem Einsatz der neuen Signaturkarte. Es scheint so, als würde der Einsatz der neuen Signaturkarte das EGVP-Zertifikat beeinflussen. Tatsächlich sind dies aber zwei völlig unabhängige Zertifikate.
Bei EGVP können/müssen Sie Ihr EGVP-Zertifikat in Ihrem Postfach selbständig bearbeiten/verwalten. Leider können wir Ihnen bei Fehlermeldungen im EGVP nicht weiter helfen, da wir ausschließlich für die Signaturkarten und deren Zertifikate zuständig sind.
Bitte wenden Sie sich bei Fehlermeldungen in EGVP an den Support des EGVP, den Sie unter 01805 -34 87 78 erreichen.




