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eHealthOpen wird neuer Vertriebs- und Beratungspartner von intarsys für Produkte und Lösungen rund um die elektronische Signatur im Gesundheitswesen. Das renommierte Beratungs- und Projekthaus eHealthOpen und intarsys, der Hersteller von zertifizierten Signaturkomponenten, haben die Kooperation zur Realisierung von Projekten im Bereich elektronischer Patientenakten und eHealth-Plattformen unter Einbindung der elektronischen Signatur in Kliniken / medizinischen Einrichtungenbeschlossen. So soll die elektronische Signatur verstärkt in sämtliche Prozesse rund um  elektronische Akten eingebunden werden, um im Gesundheitswesen Kosteneinsparungen u.a. durch effiziente und schnelle Geschäftsprozesse zu ermöglichen, gleichzeitig die Rechtssicherheit zu erhöhen und die Qualitätsorientierung zu verstärken).

„Mit der intarsys verstärken wir unser Partnerspektrum und Portfolio im Bereich der elektronischen Signatur – gebündelt mit unseren Beratungsleistungen können Anwender rasch und problemlos in die Anwendungen einsteigen ihre Organisation modernisieren“, kommentiert Heino Kuhlemann, Geschäftsführer der eHealthOpen die Partnerschaft. „Wir sehen den Gesundheitsmarkt als ein wichtiges Anwendungsfeld für elektronische Signaturen, da hier der Kostendruck enorm zunimmt, und gleichzeitig die Anforderungen an Prozessqualität und -sicherheit steigen“ führt Dr. Bernd Wild, Geschäftsführer der intarsys an. „Deshalb bildet die branchenspezifischer Beratungskompetenz im Bereich Healthcare-Prozesse, wie sie die eHealthOpen bietet, zusammen mit den Signaturkomponenten der intarsys auf Basis von Sign Live! CC eine ideale Kombination“.

Dass die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung ein hochaktuelles Thema ist, belegt auch ein Vortrag auf  der diesjährigen Sommerkonferenz der eHealthOpen am 15.7.2010 in Schliersee mit dem Titel "Nutzenbetrachtung und Einführung von Systemen zur elektronischen Signatur in Kliniken – restssicher Kosten senken und Qualität steigern".

Über eHealthOpen

eHealthOpen hat sich seit der Gründung 2006 auf Consultingleistungen im Healthcare-Sektor spezialisiert und bietet Business Development und Sales für IT-Anbieter in der Healthcare IT, IT-Beratung für med. Einrichtungen, klinische Studien + Biometrie zur Bewertung med. Qualität. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der Organisation von Veranstaltungen zu eHealthCare-Themen. Die "Schliersee-Konferenz" hat sich zu einem Branchenevent entwickelt. Die Sommerkonferenz findet am 15.7.2010 statt. Mehr Informationen unter www.eHealthOpen.com

Wir freuen uns, Ihnen die neue Version unserer Software PDF/A Live! vorzustellen. Mit PDF/A Live! validieren und konvertieren Sie Dokumente in den ISO-Standard PDF/A-1b, der Ihnen die digitale Langzeitarchivierung unter Beibehaltung der wichtigsten PDF-Features erlaubt. Ob 5, 10 oder 50 Jahre, kein anderes Format kann eine sicherere Archivierungsstrategie bieten. Auch im Hinblick auf die kommende Überarbeitung des Standards (PDF/A-2, 2010) bleiben alle PDF/A-1 Dokumente für die Ewigkeit reproduzierbar.

Die neuen Features von PDF/A Live! 5.0 im Überblick:

  • Mehr als doppelt so schnell bei der Wandlung und Validierung von PDF Dokumenten.
  • Drastischen Verkleinerung der Ergebnisdateien durch Erstellung von Zeichensatz-Untermengen.
  • Komfortable PDF/A Module für die Dienstcontainerverwaltung. Stellen Sie Ihre Verarbeitungskette aus Signaturen, Konvertierungen und weiteren Schritten selbst zusammen.

Laden Sie PDF/A Live! herunter und testen Sie die Anwendung - wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Im Zuge der Erweiterung der Kooperationen im Bereich der elektronischen Signatur hat die X.KEY GmbH eine Partnerschaft mit dem Spezialisten für PDF-basierte Geschäftsprozesse und Signatur, intarsys consulting GmbH vereinbart. Der Fokus liegt auf der Einbindung der elektronischen Signatur in PDF und PDF/A Dokumente.

X.KEY möchte mit der Kooperation seinen Kunden ein noch breiteres Spektrum an leistungsfähigen Signaturlösungen bieten. Die Systemkomponenten sind von beiden Unternehmen aufeinander abgestimmt und intensiven Tests unterzogen worden. Funktional wird die Signaturlösung Sign Live! CC im ersten Schritt in den x.key-Produkten eDocPrintPro (PDF und PDF/A) sowie in iPaper PDF Briefpapier eingebunden. Die Integration in weitere Produkte folgt schrittweise. Dies ermöglicht neben der direkten Einzelsignatur von Dokumenten oder in Workflow-Prozessen auch die Stapelsignatur von Belegen sowie die Massensignatur von elektronischen Ausgangsrechnungen. Außerdem gewährleistet die automatische Signaturverifikation die Ordnungsmäßigkeit bereits signierter Belege im Archivierungsprozess.

Sichere und komfortable Kommunikation mit Ihren Geschäftspartnern auf Basis von PDF und PDF/A, in Verbindung mit elektronischer Signatur und Verschlüsselung. Hierfür bietet X.KEY als der Vermarktungs-, Entwicklungs- und Lösungsspezialist gemeinsam mit internationalen Entwicklungspartnern ein durchgängiges und aufeinander abgestimmtes Produktportfolio. Neben der Schaffung rechtlicher Sicherheit in bislang papierbasierten Abläufen ermöglichen die Produkte auch die Erschließung großer Kosteneinsparungs- und Effizienzpotentiale in Ihren Geschäftsprozessen.

Weitere Infos finden Sie auf der Website der X.KEY GmbH.

Kurz vor Ende der E4-Ratspräsidentschaft hatte Spanien zur „ Electronic Invoicing in Europe“ Konferenz nach Madrid eingeladen, um zum einen die Ergebnisse der Expert Group on eInvoicing, die bereits im November 2009 veröffentlicht wurden, nochmals vorzustellen und gleichzeitig das fortwährende Engagement insbesondere auch Spaniens in diesem Thema zu unterstreichen. Von der Veranstaltung erhofften sich viele Teilnehmer eine klare Aussage, wie und wann es mit der Vereinheitlichung der electronic Invoice in Europa vorangeht.

Der Steuerexperte Peter tom Suden analysiert den aktuellen EU-Ministerratsbeschluss vom 13.7.2010 hinsichtlich der Änderungen, die gegenüber der Kommissionsempfehlung und der Diskussion im EU-Parlament vorgenommen wurden. Die ausführliche Untersuchung können Sie unter GFaR.org nachlesen.

Ergebnisse

 

  • (4) Optionale Einführung der Ist-Versteuerung auch beim Vorsteuer-Abzug. Damit soll die Symmetrie im Mehrwertsteuer-System bei Ist-Versteuerung hergestellt werden. Die deutsche Finanzverwaltung hat sich bisher nicht dazu geäussert, ob es bei dem bisherigen –unsymmetrischen- Verfahren bleiben soll. Eine Abkehr davon scheint aber nur schwer vermittel- und durchsetzbar.
  • (7)Postulat der Gleichbehandlung: Das wird vom EU-Ministerrat aufrechterhalten. Die Vision ist, dass es keine rechtlichen Unterschiede zwischen elektronischer Rechnung und Papierrechnung geben soll.
  • (10) Zu den bekannten Forderungen nach Authentizität und Integrität tritt jetzt die Forderung nach Lesbarkeit der Rechnung während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinzu.
  • (10) Unternehmensinterne Steuerungen, Risikokontrollen und Auswertungen der internen Revision sollen von den Finanzbehörden bei Ausführung einer Steuerprüfung genutzt werden dürfen.
  • (11) Die Verfahren zur Herstellung von Dolkumenten- oder Prozesssicherheit werden freigestellt. Es sollen keine speziellen Technologien mehr vorgeschrieben werden. Was sich wie eine Erleichterung anhört, ist in Wirklichkeit ein Erschwernis. Ein Betriebsprüfer arbeitet pathologisch; er kommt Jahre später ins Unternehmen. Was Prozesssicherheit bedeutet, definiert der Ministerrat nicht. Der Nationalgesetzgeber darf es nicht, weil er keine Methoden und Technologien vorschreiben darf. Das ist also in gewisser Weise ein Dilemma, das der deutsche Steuergesetzgeber noch lösen muss. Bis zu einer gesetzlichen Vorgabe darf sich der Unternehmer als „allein gelassen“ fühlen.
  • (12) In Fällen, in denen Buchhaltungsdaten im EU-Ausland gehalten werden, dürfen die prüfungsberechtigten Finanzverwaltungen anderer Nationalstaaten ein Recht auf Zugang zu diesen Daten ausüben. Vermutlich wird das dann im Wege einer Amtshilfe vor Ort erledigt.

Grundsätzlich sieht der Ministerrat seine Entschliessung als Abbau von Bürokratie und Bürokrateikosten an. Auffällig ist, dass die Betrugsbekämpfung in dieser Entschliessung weniger wichtig geworden zu sein scheint.

Es war keine Überraschung, dass der Art. 233 mit der Signatur als zulässiger Methode zur Herstellung von Dokumentensicherheit letztendlich erhalten blieb.Es ist derzeit immer noch die für KMU preiswerteste Methode, um am elektronsichen Rechnungsdatenaustausch teilzunehmen. Die deutsche Finanzverwaltung signalisiert deutlich, dass sie von einer Signaturpflicht im UStG nicht abgehen wird.

Allerdings enthält Art. 233 eine Überraschung anderer Art. Es heisst dort:

Other than by way of the type of business controls described in paragraph 1, the

following are examples of technologies that ensure the authenticity of the origin and

the integrity of the content of an electronic invoice:


(a) an advanced electronic signature within the meaning of point (2) of Article 2 of

Directive 1999/93/EC of the European Parliament and of the Council

of 13 December 1999 on a Community framework for electronic signatures*,

based on a qualified certificate and created by a secure signature creation

device, within the meaning of points (6) and (10) of Article 2 of

Directive 1999/93/EC;

Es bleibt abzuwarten, ob der Ministerrat damit künftig nur noch die qualifizierte Signatur im Verfahren zur Dokumentensicherheit sehen will oder ob wir hier einem Verständnis- oder Übersetzungsfehler aufsitzen.

Peter tom Suden

 

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