Müssen elektronische Rechnungen, die vor dem 1.1.2008 mit einer 1024-Bit-Signatur versehen wurden, übersigniert werden?
Hintergrund: Die Bundesnetzagentur sieht seit dem 1. Januar 2008 vor diesem Tag vorgenommene 1024-Bit-Signaturen nicht mehr als sicher an. Deshalb stellt sich die Frage, ob elektronisch signierte Rechnungen zur Erhaltung der Signaturqualität mit einer sicheren Signatur übersigniert werden müssen.
Das BMF-Schreiben vom 30. Oktober 2007 - IV A 5 - S 7287-a/07/0005 (PDF) stellt klar, dass dies nicht erforderlich ist.





