Elektronische Patientenaufklärung

Hintergrund

Gemäß Rechtsprechung ist jeder medizinische Eingriff tatbeständlich eine Körperverletzung. Das Vorliegen des Tatbestands einer Körperverletzung indiziert die Rechtswidrigkeit des medizinischen Eingriffs, der nur dann gerechtfertigt ist, wenn als Rechtfertigungsgrund eine wirksame Einwilligung des Patienten vorliegt. Die Einwilligung des Patienten ist nur dann wirksam, wenn der Patient rechtzeitig vorher über den geplanten medizinischen Eingriff aufgeklärt wurde, wobei er vom Arzt insbesondere auf alle eingriffstypischen Risiken sowie die Risikofolgen hinzuweisen ist.

Die Ausgangssituation

In vielen Kliniken werden heute noch Papiervordrucke im Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient verwendet, in welche die Patientendaten handschriftlich eingetragen werden müssen. Arzt und Patient müssen den Bogen als Abschluss des Gesprächs unterschreiben. Der unterschriebene Bogen gilt als Einwilligung in die bevorstehende Operation und als Beweis dafür, dass das Aufklärungsgespräch stattgefunden hat. Eine nachträgliche Änderung kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Die ausgefüllten Bögen werden anschließend entweder als körperhafter Vordruck oder nach dem Einscannen als elektronisches Dokument archiviert.

Die Lösung

Verwendet werden Aufklärungsbögen, die als PDF-Dateien vorliegen. Sie sind mit Funktionen ausgestattet, die das Ausfüllen der Bögen während des Gesprächs unterstützen. Vorhandene Patientendaten werden automatisiert z. B. aus dem KIS-System der Klinik oder der Praxis-Software in die Felder im Formular übernommen, so dass der Tippaufwand minimiert wird.

Die Formulare enthalten erklärende Bilder und können um Kommentare des Arztes ergänzt werden. Bei Verwendung von Tablet PCs können diese Kommentare sogar handschriftlich erfolgen.

Die Unterschriften werden als elektronische Signaturen geleistet:

  • Per Signaturkarte (Health Professional Card, Gesundheitskarte) oder/und
  • Per Pen Pad bzw. Tablet PC als eigenhändige elektronische Unterschrift

Während des Ausfüllens des Aufklärungsbogens wird automatisiert im Hintergrund ein Arbeitsprotokoll erstellt. Dieses wird im Bogen gespeichert und listet auf, was wann im Formular ausgefüllt wurde bzw. wann das Dokument signiert wurde.

Um die Aufbewahrungsfristen einzuhalten, bietet es sich an, die Lösung um die Konvertierung gem. ISO-Standard "PDF/A" für die Langzeitarchivierung zu ergänzen.