Revisionssichere Langzeitarchivierung
Die Beweiswerterhaltung qualifzierter elektronischer Signaturen nach § 17 SigV erfordert den Einsatz qualifizierter Zeitstempel. Andere Sicherungsmittel, wie z. B. die Speicherung auf einmal beschreibbaren Datenträgern, erfüllen die Anforderungen der Vorschrift zur regelmäßigen Nachsignatur nicht.
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Mit ArchiSoft behalten Signaturen und damit Dokumente zeitlich unbeschränkt ihren Beweiswert und können in Streitfällen weiter zuverlässig vor Gericht eingesetzt werden. Zudem kann ArchiSoft sehr einfach mit bestehenden Dokumentmanagement- und Archivsystemen kombiniert werden und benötigt nur sehr wenig zusätzlichen Speicherplatz.
Wer ArchiSoft von Beginn an einsetzt, kann jedem Dokument tagesgenau eine vertrauenswürdige Zeit zuordnen und damit die Anforderung des Schlierseer Memorandums erfüllen.






