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Geschäftsbedingungen für das intarsys – Vertriebspartner-Programm
Stand September 2011
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Durch Absendung der Anmeldung zur Teilnahme am Vertriebspartner-Programm erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit diesen Vertragsbedingungen.
Im Rahmen des Vertriebspartner-Programms bietet intarsys allen Händlern, Fachhändlern, Systemintegratoren und Softwareherstellern (Teilnehmer), welche Produkte von intarsys vermarkten, besondere Konditionen und Leistungen unter den folgenden Voraussetzungen an.
I. Teilnahmebedingungen
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1.
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In den Genuss des intarsys – Vertriebspartner-Programms kommen grundsätzlich nur gewerbliche Teilnehmer (Unternehmer), welche sich zuvor über das bereitgestellte Formular, unter vollständiger Angabe aller nachgefragten Daten und Vorlage eines aktuellen (nicht älter als sechs Monate) Gewerbenachweises oder Handelsregisterauszuges, dafür angemeldet haben. intarsys kann die Teilnahme am intarsys – Vertriebspartner-Programm ohne Nennung von Gründen ablehnen.
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2.
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Durch Absendung des ausgefüllten Anmeldeformulars erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die darin angegebenen Daten von intarsys gespeichert sowie für Produktinformationen, beispielsweise in Form von Newslettern, von intarsys genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten ist im Übrigen ausgeschlossen. Das Einverständnis kann jederzeit bei Wahrung der Schriftform widerrufen werden. Mit Widerruf beendet der Teilnehmer jedoch auch automatisch seine Teilnahme am intarsys – Vertriebspartner-Programm.
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3.
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intarsys übernimmt keine Haftung für nicht oder verspätet eingegangene sowie verloren gegangene Anmeldungen.
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4.
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Weitere Teilnahmebedingung ist der Vertrieb des von intarsys benannten Produkt-Portfolios durch den Teilnehmer. Zu diesem Zweck veröffentlicht intarsys eine spezielle Vertriebspartnerpreisliste mit den entsprechenden Produkten.
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5.
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Durch die Teilnahme am intarsys – Vertriebspartner-Programm und durch Bestellung zu den Konditionen dieses Programmes bestätigt der Teilnehmer, dass die erworbenen Produkte für den Wiederverkauf bestimmt sind.
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6.
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intarsys behält sich das Recht vor, dieses Vertriebspartner-Programm, insbesondere Leistungen oder Teilnahmebedingungen, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu beenden.
Preisänderungen gibt intarsys den Teilnehmern sechs Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt.
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7.
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Es gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen der intarsys in der jeweils gültigen Fassung sowie die aktuellen Leistungsbeschreibungen der angebotenen Produkte.
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8.
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intarsys kann die Teilnahme am intarsys – Vertriebspartner-Programm mit einer Frist von sechs Wochen für einen Teilnehmer kündigen.
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II. Abschließende Regelungen
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1.
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Unvollständige Registrierungen beim intarsys – Vertriebspartner-Programm, Registrierungen mit falschen Angaben oder von Teilnehmern, die von intarsys ausdrücklich von der Teilnahme ausgeschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt.
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2.
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Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen und die betroffenen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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