Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Waren befüllten Verpackungen (Einschließlich Transport-, Rücknahme- und pfandpflichtige Verpackungen) müssen sich registrieren und Angaben zu ihren Verpackungen machen. Ebenfalls neu ist die Pflicht der Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn diese systembeteiligt erworben werden. Registrierung und Anmeldung erfolgt mittels qualitativer Signatur, die Sie über unsere Lösung Sign Live CC konfigurieren können. Näheres finden […]
Mit GekoS Bau+ lassen sich Bauanträge unkompliziert, schnell und rechtssicher abwickeln. Einen entscheidenden Anteil daran hat die Erstellung qualifizierter elektronischer ...








