Abfallwirtschaft
Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist nach der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen seit dem 1. April 2010 für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden das zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisführung für nachweispflichtige (gefährliche) Abfälle. Der nächste Schritt erfolgte am 1. Februar 2011 - seit diesem Zeitpunkt ist zwingend die Nutzung der elektronischen Signatur anstelle der schriftlichen Unterschrift für alle am Prozess Beteiligten vorgeschrieben.
Bestandteile des eANV
- Der elektronische Entsorgungsnachweis
- Der elektronische Begleitschein
- Die elektronische Registerführung
- Die elektronische Signatur
BMU-XML-Datenschnittstelle
Die Realisierung baut auf die Definition einer XML-Schnittstelle auf Basis von Standards, die durch die internationale Internet-Community im Rahmen des W3C (World Wide Web Consortium) gesetzt werden auf. Die BMU-Datenschnittstelle auf Basis des XML-Formats legt damit als universelles Austauschformat die gemeinsame Sprache der verschiedenen Anwendungssysteme im elektronischen Abfallnachweisverfahren verbindlich fest.
Sign Live! CC untersützt die XML-Signatur (XML-DSig und XadES) und eANV-XML-Signatur gemäß BMU-Spezifikation.
Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) als Dreh- und Angelpunkt
Zur vereinfachten Datenübermittlung stellen die 16 Bundesländer die gemeinsame ZKS-Abfall bereit. Wesentliche Komponente des ZKS-Abfall ist die Virtuelle Poststelle (VPS). Diese stellt sichere elektronische Postfächer bereit, in welche die unterschiedlichen Beteiligten ihre Dokumente einstellen. Die Empfänger können diese dann aus ihrem Postfach abrufen.