Handschriftliche Unterschrift sicher kombiniert mit elektronischer Signatur
Handschriftliche elektronische Unterschriften gewinnen in der Geschäftswelt zunehmend an Bedeutung und somit kann überall, wo es keine gesetzliche oder rechtliche Vorschrift zur Anwendung der Schriftform gemäß BGB §126a und damit zur qualifizierten elektronischen Signatur gibt – also bei so genannten „formfreien Vereinbarungen“ – die eigenhändige handschriftliche Unterschrift verwendet werden. Der unschätzbare Vorteil: die PIN ist leicht vergessen, die eigene Unterschrift nicht!