Nutzungsbedingungen
für Sign Live! CC (Endbenutzerlizenzvereinbarung - EULA)
Lesen Sie bitte die
Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Falls Sie die Software installieren bzw.
teilweise oder vollständig verwenden, akzeptieren Sie uneingeschränkt alle
Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Stimmen Sie dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung nicht zu, dürfen Sie die
Software nicht verwenden!
Die Verwendung der Software und die
bestimmungsgemäße Benutzung ergibt sich aus der mitgelieferten Benutzerdokumentation
sowie aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Produkte von Dritten, die ggf.
in der Software enthalten sind, können anderen Nutzungsbestimmungen
unterliegen. Informationen hierzu finden Sie in der „readme-Datei“
des entsprechenden Produktes.
Diese EULA liegt in mehreren Sprachen
vor. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Version.
„intarsys“ steht für intarsys GmbH mit Sitz in
Karlsruhe, nachfolgend als Lizenzgeber bezeichnet.
„Software“
bezeichnet alle Komponenten einschließlich (nicht beschränkt auf) den gesamten
Inhalt aller Dateien und Datenträger, dazugehörige Begleitmaterialien oder
Dateien in schriftlicher Form („Dokumentationsdateien“), Software-Bibliotheken,
Drittanbieter-Komponenten (z. B. Schriftartdateien, Graphiken, Clip Arts,
Icons), usw. und alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen
sowie Kopien der von intarsys lizenzierten Software. Der
Begriff „Verwendung“ bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das
Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software
gemäß der Dokumentation. „Zulässige Anzahl“ bedeutet eine (1) Installation zum
Betrieb der Software an einem Ort, sofern dies nicht anderweitig in einer gültigen,
von intarsys gewährten Lizenz (z.B. „Mietlizenz“, „Mehrfachlizenz“,
„Volumenlizenz“, „Terminal Server Lizenz“) festgelegt ist.
Softwarelizenz kurz: Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software zu installieren,
zu verwenden, auf diese zuzugreifen, diese auszuführen oder auf andere Weise
mit dieser zu interagieren, also entsprechend der definierten Vereinbarungen zu
nutzen. Die Art und die Dauer der Verwendbarkeit und der Umfang der nutzbaren Funktionen
der Software sind durch die Bestimmungen der Lizenz, dieser Vereinbarung bzw.
durch individuelle Vereinbarung mit intarsys als dem Lizenzgeber
festgelegt.
Der Lizenznehmer hat die Lizenz entweder zeitlich befristet gemietet
oder käuflich erworben (kostenpflichtige
Lizenz) oder sie wurde ihm kostenlos überlassen (kostenlose Lizenz). intarsys stellt dem Lizenznehmer
das von ihm bei Vertragsschluss gewählte Softwareprodukt in der von ihm gewählten
Variante zur Installation und Nutzung in seiner eigenen IT-Umgebung zur
Verfügung.
Mit Erwerb/der Überlassung der Lizenz nach
Vertragsschluss hat der Lizenznehmer i.d.R. einen Produktschlüssel von intarsys erhalten,
der die Software in der vereinbarten Dauer und dem vereinbarten Umfang nutzbar
macht bzw. die vereinbarten Funktionen in der Software freischaltet.
Kostenpflichtige
Lizenzen können den
Umfang und die Anzahl von bestimmten Funktionsaufrufen in der Software einschränken,
um so Softwarelizenzen auf verschiedenen Preisniveaus anbieten zu können. Kostenlose Lizenzen sind zeitlich
befristete Demo-Lizenzen und sonstige Lizenzen, die den Umfang und die Anzahl
von Funktionsaufrufen sehr stark einschränken.
Sofern Sie eine kostenpflichtige
Lizenz erworben haben und den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen,
gewährt Ihnen intarsys als Lizenzgeber eine nicht
exklusive Lizenz zur Verwendung der Software während der Vertragslaufzeit zu
den in der Dokumentation beschriebenen Zwecken und zu den nachfolgenden Bedingungen:
(1) Sie dürfen die Software auf
kompatiblen Computern bis zur zulässigen Anzahl installieren und verwenden oder
eine zulässige Anzahl von Kopien der Software auf der zulässigen Anzahl von (Web-)
Servern innerhalb Ihres internen Netzwerks installieren, um die Software bis
zur zulässigen Anzahl innerhalb des gleichen internen Netzwerks zu
installieren.
(2) Sie dürfen die Software auf der
zulässigen Anzahl von (Web-)Servern innerhalb Ihres internen Netzwerks zu dem
Zweck installieren, die Software mittels Befehlen, Daten oder Anweisungen (z.B.
Skripte) von anderen Computern aus innerhalb desselben internen Netzwerks zu
verwenden - einschließlich der direkten Verwendung oder der
Verwendung über Befehle, Daten oder Anweisungen von oder an einen anderen
Computer, der nicht Teil des internen Netzwerks ist, für Internet- oder
Web-Host-Dienste, unter
der Voraussetzung, dass die gesamte Anzahl der Nutzer (nicht die Anzahl der
gleichzeitigen Nutzer), denen die Verwendung der Software auf den Servern/Computern
gestattet ist, die zulässige Anzahl der Nutzer nicht überschreitet. Die Verwendung dieser Software in einem Netzwerk ist unzulässig, sofern Nutzer
nicht durch eine gültige Lizenz berechtigt sind oder die Software als
Komponente eines Systems, Ablaufplans oder Dienstes mehr als der zulässigen
Anzahl an Nutzern zugänglich ist.
(3) Der Hauptbenutzer eines Computers, auf
dem die Software installiert ist, darf eine zweite Kopie der Software für
dessen ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren oder auf einem in seinem
Heim befindlichen Computer erstellen. Die Software darf jedoch auf dem
tragbaren Computer oder Heimcomputer nicht zur selben Zeit verwendet werden wie
die Software auf dem Hauptcomputer.
(3a) Vorgenannte Regelung (3) hat sinngemäß auch Gültigkeit für hot-
bzw. cold-standby.
(4) Sie sind zur Erstellung einer
Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese
Sicherungskopie nicht für andere Zwecke als Archivierungszwecke installiert und
verwendet wird.
(5) Ändern, Anpassen oder Übersetzen der
Software ist Ihnen nicht gestattet. Sie verpflichten sich ebenfalls, die
Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren, "Reverse
Engineering" vorzunehmen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode
der Software zu ermitteln.
(6) Sie sind berechtigt, eine Integration
oder Verwendung von Sign Live! CC mit anderer
Software oder Erweiterungen mit anderen Computern, die eine programmtechnische
Verbindung zum Zwecke haben, durchzuführen, sofern Sie hierfür ausschließlich
vom Lizenzgeber dokumentierte und für diesen Zweck freigegebene APIs nutzen.
(7) Sie haben kein Recht, die Software,
dazugehörige Dateien, Datenträger und Dokumentationen zu kopieren, zu
vervielfältigen, zu verteilen oder weiterzugeben, mit Ausnahme der
Sicherungskopie (4).
(8) Sie dürfen die Software nicht unter
eigener Lizenz vertreiben.
(9) Sie dürfen Plug-Ins oder
Erweiterungen, die vom Lizenzgeber oder autorisierten Partnern offiziell
vertrieben werden, verwenden und integrieren. Sofern Sie softwarespezifische Erweiterungen, sog. Instruments,
sonstige Produkte, Plug-Ins oder Dateien von nicht autorisierten Drittanbietern
verwenden oder in die Software integrieren, hat dies einen Haftungsausschluss
zur Folge. Ebenfalls erfolgt Haftungsausschluss, sofern nicht vom Lizenzgeber
offiziell dokumentierte Schnittstellen und/oder Funktionen verwendet werden.
(10) Sie dürfen die Rechte an der Software
nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder
übertragen, oder das Kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes auf
den Computer eines anderen Nutzers oder einer anderen juristischen Person genehmigen,
ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Sie dürfen jedoch alle
Ihre Rechte zur Verwendung der Software auf eine andere natürliche oder
juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass:
(a) Sie diesen Vertrag und die Produktschlüssel, die Software und
sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder
auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Upgrades, Updates
und früherer Versionen, an diese natürliche oder juristische Person übertragen
b) Sie keine Upgrades, Updates und Kopien, einschließlich
Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind,
zurückbehalten und
(c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige
Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben.
Sofern Ihnen eine kostenlose Lizenz
überlassen wurde und Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, gewährt
Ihnen der Lizenzgeber eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung der Software während
der Gültigkeit entsprechend dem Lizenzschlüssel zu den in der Dokumentation
beschriebenen Zwecken und zu den nachfolgenden Bedingungen:
Software, die intarsys
als Lizenzgeber im Rahmen einer kostenlosen Lizenz zur Verfügung stellt, wird
„wie besehen“ zur Verfügung gestellt und schließt sämtliche Garantie- oder
Haftungsgewährleistungen aus.
In Rechtsordnungen, in denen für
kostenlose Softwarelizenzen kein Haftungsausschluss
sondern nur eine Einschränkung dessen zulässig ist, beschränkt sich die Haftung
von intarsys als Lizenzgeber und seiner Lieferanten
auf insgesamt fünfzig (50) Euro.
Wenn die Software ein Upgrade oder
Update einer vorherigen Version darstellt, müssen Sie über eine gültige Lizenz
für die vorherige Version verfügen, um das Upgrade oder Update verwenden zu
dürfen. Alle Upgrades und Updates werden Ihnen während der Vertragslaufzeit auf
der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt. Sie stimmen zu, dass
Sie durch die Verwendung des Upgrades oder Updates freiwillig auf das Recht zur
Verwendung der vorherigen Version verzichten. In Ausnahmefällen dürfen Sie eine
vorherige Version der Software, in Überleitung zu dem Upgrade oder Update
weiter nutzen, vorausgesetzt dass das Upgrade oder Update und die vorherigen
Versionen auf demselben Computer installiert sind. Upgrades und Updates werden
möglicherweise durch den Lizenzgeber oder Drittanbietern kostenpflichtig und zu
zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen lizenziert.
Die Software und sämtliche
autorisierten Instruments dieser Software sind geistiges Eigentum und
gehören intarsys als dem Lizenzgeber und ggf. seinen
Lieferanten oder Partnern. Struktur, Organisation und Code der Software stellen
wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Lizenzgebers
und seiner Lieferanten und Partner dar. Die Software ist gesetzlich geschützt,
einschließlich des Urheberrechts Deutschlands, der Schweiz und anderer Staaten,
sowie durch internationale Verträge. Sofern nicht ausdrücklich in diesem
Vertrag festgelegt, werden Ihnen keine geistigen Eigentumsrechte an der
Software gewährt und sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich durch diesen
Vertrag gewährt werden, sind dem Lizenzgeber und seinen Lieferanten oder
Partnern vorbehalten.
Der Lizenzgeber gewährleistet einer
natürlichen oder juristischen Person, die erstmals eine Lizenz für die
Verwendung der Software auf Computern gemäß den Bedingungen dieses Vertrags
erwirbt, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software, dass
die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation
beschriebenen Funktionen auszuführen - vorausgesetzt, sie wird entsprechend dem
empfohlenen Betriebssystem und der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet.
Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen
keinen Gewährleistungsanspruch. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb
von neunzig (90) Tagen geltend gemacht werden. Wenn die Software nicht im
Wesentlichen die in der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht
Ihr einziger Gewährleistungsanspruch in einem Austausch der Software oder einer
Rückerstattung der Lizenzgebühr, ganz nach Ermessen des Lizenzgebers.
Die Software wird Ihnen "wie
besehen" zur Verfügung gestellt. Der Lizenzgeber schließt jegliche Gewährleistung
bezüglich ihrer Verwendung und Leistungsfähigkeit aus. Der Lizenzgeber und
seine Lieferanten übernehmen keine Gewährleistung für die Leistungsfähigkeit
der Software oder die erzielten Arbeitsergebnisse bei Verwendung der Software. Der
Lizenzgeber und seine Lieferanten gewähren keine Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen
oder Bedingungen (ausdrücklicher oder stillschweigender Natur, die entweder aus
einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch entstehen oder aus gesetzlichen,
gewohnheitsrechtlichen oder anderen Vorschriften abgeleitet werden), hinsichtlich
Marktgängigkeit, Rechtsmängelfreiheit, Integrierung oder Brauchbarkeit für
bestimmte Zwecke, es sei denn, derartige Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen
oder Bedingungen sind gemäß geltendem Recht der jeweiligen Rechtsordnung vorgeschrieben
und können nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Die Bestimmungen in § 4 und § 5 gelten
über die Beendigung dieses Vertrags hinaus fort, ungeachtet der Gründe für die
Beendigung. Daraus folgt jedoch weder stillschweigend noch ausdrücklich die
Gewährung eines Nutzungsrechts an der Software für die Zeit nach Beendigung
dieses Vertrags.
Der Lizenzgeber und seine Lieferanten
übernehmen keine Haftung für Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art sowie
für Folgeschäden, mittelbare, zufällige, indirekte, strafrechtlich bedingte,
besondere oder sonstige Schäden sowie für Forderungen oder Schadensersatzansprüche
aus entgangenem Gewinn bzw. Verlust, auch wenn ein Vertreter des Lizenzgebers
über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden, Ansprüche oder Kosten bzw. über
Forderungen Dritter unterrichtet war. Die vorgenannten Beschränkungen und
Ausschlüsse gelten nur soweit nach einschlägigen Vorschriften des nationalen Rechts
zulässig. Die gesamte Haftung des Lizenzgebers und seiner Lieferanten im Rahmen
dieses Vertrages, ob vertraglich oder in unerlaubter Handlung (einschließlich
Fahrlässigkeit) begründet, ist auf den Betrag begrenzt, der für die Software
entrichtet wurde. Nicht beschränkt wird im Rahmen dieses Vertrags die Haftung
im Falle von Tod oder Verletzung von Personen, wenn dies auf Fahrlässigkeit
oder Betrug seitens des Lizenzgebers zurückzuführen ist. Der Lizenzgeber handelt
im Namen seiner Lieferanten ausschließlich zum Zweck der Ablehnung, des
Ausschlusses und/oder der Einschränkung von Verpflichtungen, Gewährleistungen
oder Haftung gemäß diesem Vertrag, ansonsten aber handelt der Lizenzgeber nicht
im Auftrag seiner Lieferanten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den
länderspezifischen Ausnahmen am Ende dieses Vertrags, sofern vorhanden.
Falls sich herausstellt, dass ein Teil
der vorliegenden Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die
Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt.
Dieser Vertrag darf die gesetzlichen Rechte keiner Partei beeinträchtigen, die
als Verbraucher handelt. Eine Änderung des vorliegenden Vertrags ist nur in
schriftlicher Form zulässig, die von einem bevollmächtigten Vertreter des
Lizenzgebers unterzeichnet werden muss. Vom Lizenzgeber oder seinen Lieferanten
gewährte Updates können zusätzliche bzw. andere Bestimmungen enthalten. Dies
ist der vollständige Vertrag zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber bezüglich der
Software. Er ersetzt alle bisherigen Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen,
Mitteilungen oder Werbungen mit Bezug zur Software.
Unternehmen und Organisation sind
hiermit verpflichtet, nach Aufforderung durch den Lizenzgeber oder einem Bevollmächtigten
des Lizenzgebers innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig zu belegen und zu
bestätigen, dass die Verwendung jedweder Software zum Zeitpunkt der Anfrage
gemäß den Bestimmungen gültiger Lizenzierung erfolgt.
Wenn Sie die Software in Deutschland
oder Österreich erworben und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser
Länder haben, trifft § 4 nicht zu. Der Lizenzgeber gewährleistet stattdessen
für den Zeitraum der Gewährleistungsfrist nach Erhalt der Software, dass die
Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen bereitstellt,
vorausgesetzt, sie wird entsprechend der empfohlenen Hardware-Konfiguration
verwendet. Die in dieser Ziffer erwähnte Gewährleistungsfrist beträgt ein (1)
Jahr für Geschäftskunden und zwei (2) Jahre für Privatkunden. Geringfügige
Abweichungen von den vereinbarten Funktionen begründen keine
Gewährleistungsansprüche. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen,
müssen Sie die Software auf unsere Kosten während des beschränkten Garantiezeitraums
unter Vorlage des Kaufbelegs an den Händler, bei dem Sie die Software erworben
haben, zurückgeben. Wenn die Funktionen der Software wesentlich von den in der Dokumentation
aufgeführten Funktionen abweichen, ist der Lizenzgeber berechtigt, die Software
im Wege der Nacherfüllung und nach eigenem Ermessen zu reparieren oder
auszutauschen. Sollte dies fehlschlagen, sind Sie zu einer Minderung des
Kaufpreises (Minderung) oder zum Rücktritt von dem Kaufvertrag (Rücktritt)
berechtigt.
Wenn Sie die Software in Deutschland
oder Österreich erworben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser
Länder haben, gilt § 5 nicht. Vorbehaltlich der Bestimmungen in § 8.b ist die
gesetzliche Haftung des Lizenzgebers stattdessen auf folgende Punkte
beschränkt:
(i) der Lizenzgeber übernimmt die
Haftung nur in Höhe des zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrags
typischerweise vorhersehbaren Schadens hinsichtlich derjenigen Schäden, die aus
einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
herrühren;
(ii) der Lizenzgeber haftet nicht für
Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung unerheblicher
Vertragspflichten beruhen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten jedoch nicht für die unabdingbare gesetzliche Haftung, insbesondere die
Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, die Haftung aufgrund einer
ausdrücklichen Garantie oder die Haftung für schuldhaft verursachte
Personenschäden.
Sie sind vorbehaltlich der Bestimmungen
dieses Vertrags dazu verpflichtet, alle zur Vermeidung oder Verminderung von
Schäden notwendigen, angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere zur
Erstellung von Sicherungskopien der Software und Ihrer Computer-Daten.
Wenn es sich bei dem von Ihnen
verwendeten Produkt um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Alpha/Beta-Software
handelt ("Vorab-Software"), gelten die Bedingungen der folgenden
Ziffer. Wenn die in dieser Ziffer aufgeführten Bedingungen im Widerspruch zu
anderen in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen stehen, gehen die
Bedingungen dieser Ziffer hinsichtlich der Vorab-Software allen anderen Bedingungen
vor, jedoch nur, soweit dies für die Auflösung des betreffenden Widerspruchs
notwendig ist. Sie erkennen an, dass es sich bei der Software um eine
Vorabversion handelt, die nicht das endgültige Produkt des Lizenzgebers
darstellt und in der Fehler und Funktionsstörungen
sowie andere Probleme auftreten können, die zu einem System- oder
Hardware-Absturz oder -fehler bzw. zu Datenverlust führen können. Die
Vorab-Software wird Ihnen daher „wie besehen“ zur Verfügung gestellt und der Lizenzgeber
schließt sämtliche Garantie- oder Haftungsgewährleistungen Ihnen gegenüber aus.
In Rechtsordnungen, in denen für
Vorab-Software kein Haftungsausschluss sondern nur
eine Einschränkung dessen zulässig ist, beschränkt sich die Haftung des
Lizenzgebers und seiner Lieferanten auf insgesamt fünfzig Euro (50 EUR).
Sofern diese Software oder eine
Erweiterung dieser Software es Ihnen ermöglicht, Dokumente mit elektronischer
Signatur zu erstellen und/oder zu validieren, findet diese Ziffer Anwendung.
Ein mit intarsys
Software signiertes Dokument ist eine Datei in PDF- oder PDF/A-Format,
Text-Format, Grafik-Format oder XML-Format mit einer qualifizierten oder fortgeschrittenen
elektronischen Signatur (welche eingebettet oder extern verfügbar ist), die (a)
ein Zertifikat und (b) einen privaten Schlüssel verwendet, der dem öffentlichen
Schlüssel im Zertifikat entspricht. Die Signaturerstellung erfordert eine (sichere)
Signaturerstellungseinheit, den Zugriff auf eine externe Signaturkomponente,
einen externen Signaturdienst oder einen Signaturspeicher. Die Validierung der
Signatur erfordert den Zertifizierungsdienst eines Vertrauensdiensteanbieters,
der das Zertifikat ausgestellt hat.
Wenngleich die Software Funktionen für
die Erstellung bzw. Validierung elektronisch signierter Dokumente bereitstellt,
werden die zur Verwendung dieser Funktionen notwendigen Signaturen bzw. Zertifizierungsdienste
nicht vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt. Der Erwerb und die Verfügbarkeit der
Signatur bzw. des Zertifizierungsdienstes sowie der Verantwortung dafür
betreffen allein das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Signatur- und Vertrauensdiensteanbieter.
Gewährleistungsausschluss. Der Zugriff auf die Signatur oder einen Zertifizierungsdienst unter
Verwendung der intarsys Software werden „wie besehen“
und ohne jedwede Gewährleistung oder Entschädigungsverpflichtungen zur
Verfügung gestellt. intarsys gibt hinsichtlich den verwendeten
Signaturen, den Signaturerstellungseinheiten und den Vertrauensdiensten weder ausdrückliche
noch stillschweigende Gewährleistungen, Bedingungen, Freistellungsverpflichtungen,
Zusicherungen oder Zusagen ab, unabhängig davon, ob sie auf
Gesetzesvorschriften, Gewohnheitsrecht, Handelsbrauch oder anderen Grundlagen beruhen,
und zwar insbesondere im Hinblick auf die Nichtverletzung von Rechten Dritter,
Eigentumsrechte, Eingliederung, Genauigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit, zufriedenstellende
Qualität, Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
Haftungsfreistellung.
Sie stimmen zu, den Lizenzgeber und seine Lieferanten von allen Haftungs-,
Verlust-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen und -klagen (einschließlich
aller damit verbundenen angemessenen Auslagen und Kosten sowie der angemessenen
Kosten der Rechtsverteidigung), die aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung
oder dem Vertrauen auf intarsys Software entstehen,
freizustellen, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf
(a) das Vertrauen in ein abgelaufenes
oder widerrufenes Zertifikat;
(b) die inkorrekte Verifizierung eines
Zertifikats;
(c) die Verwendung eines Zertifikats,
die nicht im Rahmen der entsprechenden Ausstellererklärung, dieses Vertrages
oder des Geltendes Rechts zugelassen ist;
(d) die Nichtausübung einer
angemessenen Einschätzung der Umstände, unter denen auf einen Zertifizierungsdienst
vertraut wurde, oder
(e) die Nichterfüllung von
Verpflichtungen, die gemäß der entsprechenden Ausstellererklärung erforderlich
sind.
Haftungsbeschränkung.
Unter keinen Umständen haftet der Lizenzgeber oder seine Lieferanten Ihnen oder
einer anderen natürlichen oder juristischen Person gegenüber für entgangene
Nutzung, entgangenen Gewinn, verlorene oder beschädigte Daten oder jeglichen anderen
entgangenen kommerziellen Gewinn, oder für jegliche direkte, indirekte, zufällige,
besondere, gesetzliche, straf-, exemplarische oder Folgeschäden, die in einer
wie auch immer gearteten Weise mit der Verwendung oder dem Vertrauen in intarsys Software entstehen. Dies gilt auch, wenn auf die
Möglichkeit dieser Schäden hingewiesen wurde oder wenn solche Schäden vorhersagbar
sind oder im Falle einer wesentlichen oder erheblichen Vertragsverletzung oder der
Verletzung einer wesentlichen oder erheblichen Bestimmung dieses Vertrags.