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Welche Neuerungen sieht eIDAS für die elektronische Signatur vor?

Die eIDAS-Verordnung vereinfacht bestehende Signaturverfahren mit der Einführung einer sogenannten Fernsignatur. Die elektronische Unterschrift lässt sich ohne Signaturkarte und Lesegerät auslösen, zum Beispiel auch über mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets. Bei diesem neuen Verfahren wird der private Signaturschlüssel des Nutzers auf einem hochsicheren Server (Hardware Security Modul) des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters gespeichert. Die Erzeugung einer qualifizierten Signatur erfolgt über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (TAN-SMS) durch den Nutzer.


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