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Langzeitarchivierung

Die beweiskräftige Langzeitarchivierung signierter Dokumente macht eine Form der Speicherung notwendig, die die Lesbarkeit und den Erhalt der Beweiskraft der Dokumente und Signaturen unabhängig vom Speichermedium sicherstellt.
Um die rechtliche Gültigkeit und die Beweiskraft elektronischer Signaturen und Siegel langfristig zu erhalten, müssen geeignete Bewahrungstechniken eingesetzt werden, wie sie in ETSI SR 019 510 beschrieben sind.
Die Aufbewahrungstechniken, die von einem »Bewahrungsdienst« (Preservation Service, PresS) gemäß Artikel 34 der eIDAS-Verordnung umgesetzt werden müssen, können sich auf Nachweisdateien (Evidence Records) gemäß RFC 4998 oder RFC 6283 oder die kontinuierliche Konservierung von Signaturen mit Archivzeitstempeln gemäß CAdES oder XAdES stützen.

Qualifizierte elektronische Signatur: EuGH-Urteil vom 29.02.2024 Ein aktuelles Urteil des EuGH präzisiert die Auslegung von Art. 25 der Verordnung (EU) ...