Eingabehilfen öffnen

Willkommen bei intarsys

Textform

Die Textform ist im deutschen Zivilrecht eine einfache Form für Rechtsgeschäfte und Erklärungen, die in § 126b BGB geregelt ist. Sie erfordert eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist, jedoch keine Unterschrift. Die Textform wurde 2001 eingeführt, um den Anforderungen moderner Kommunikation, insbesondere im Internet, gerecht zu werden. Sie eignet sich für Fälle, in denen eine Schriftform zu streng wäre, aber eine mündliche Erklärung nicht ausreicht. Typische Anwendungsbereiche sind z.B. Verbraucherwiderrufsrechte, Mieterhöhungen oder Entgeltabrechnungen. Als dauerhafter Datenträger gelten u.a. Papier, E-Mails, USB-Sticks oder CDs. Wichtig ist, dass der Empfänger die Erklärung so aufbewahren oder speichern kann, dass sie ihm für einen angemessenen Zeitraum zugänglich und unverändert wiedergegeben werden kann. Die Textform stellt die niedrigste gesetzlich geregelte Form dar und kann durch höherwertige Formen wie die Schriftform ersetzt werden.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung nutzen  (Leipzig, 26.02.2025) Seit Anfang ...