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Einrichtung des Dienstes bei Gerichtsvollziehersoftware von Baqué & Lauter GmbH

Wenn Sie als Gerichtsvollzieher Software von Baqué & Lauter GmbH einsetzen und mit Sign Live! CC signieren möchten, muss in Sign Live! CC ein bestimmter „Dienst“ eingerichtet werden.

Sofern bei der Installation der Gerichtsvollziehersoftware die Software Sign Live! CC bereits installiert war, sollte die Einrichtung dieses Dienstes automatisch erfolgt sein. Andernfalls kann dies auch manuell nachgeholt werden. Die entsprechende Anleitung finden Sie hier.

Qualifizierte elektronische Signatur: EuGH-Urteil vom 29.02.2024 Ein aktuelles Urteil des EuGH präzisiert die Auslegung von Art. 25 der Verordnung (EU) ...