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Wie kann der Beweiswert signierter Dokumente erhalten werden?

Damit im Rahmen der Langzeitarchivierung die Beweiskraft elektronischer Signaturen erhalten werden kann, muss der Zeitpunkt der Signaturerstellung beweiskräftig in einem geeigneten „beweiswerterhaltenden“ IT-System dokumentiert werden. Dieses erzeugt einen Archivzeitstempel und signiert archivierte Dokumente inkl. deren Signaturen somit immer wieder neu.

Wird dann zu einem beliebigen Zeitpunkt ein signiertes Dokument aus dem Archivsystem angefordert und bei der Verifikation festgestellt, dass die kryptografischen Algorithmen und Parameter nicht mehr sicherheitsgeeignet sind, kann über ein Beweisdokument (mit allen bis dato erzeugten Zeitstempeln) nachgewiesen werden, dass dieses elektronisch signierte Dokument rechtzeitig neu signiert wurde und seine juristische Verwendbarkeit erhalten ist.

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