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Was ist bei der Erstellung, Speicherung und Prüfung einer elektronischen Signatur im Sinne der DSGVO zu beachten?

Gemäß der DSGVO müssen alle am Signaturprozess beteiligten Personen darüber informiert sein, welche persönlichen Daten von ihnen in der Signatur gespeichert werden. Sign Live! CC bietet hierfür die Möglichkeit, vor der Erstellung einer Signatur alle im Zertifikat gespeicherten Informationen anzuzeigen. Nach der Signatur können wiederum alle in der Signatur gespeicherten Informationen angesehen werden.

Soll ein VDA (VertrauensDiensteAnbieter) für Prüfdienste nach der eIDAS VO die Prüfung übernehmen, so sind diese im Sinne des BDSG / DSGVO (BundesDatenSchutzGesetz / DatenSchutzGrundVerordnung) Auftragsverarbeiter und müssen entsprechende AV-Verträge bzw. Vereinbarungen bereitstellen.

Die Vertrauensdienste elektronisches Siegel und elektronischer Zeitstempel bleiben von der DSGVO unberührt.

Qualifizierte elektronische Signatur: EuGH-Urteil vom 29.02.2024 Ein aktuelles Urteil des EuGH präzisiert die Auslegung von Art. 25 der Verordnung (EU) ...