Ein Vertrauensdienst ist laut eIDAS-Verordnung, Artikel 3 (16), ein elektronischer Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird und unter anderem für die Erzeugung der Siegel, Signatur und Website-Zertifikate verantwortlich. Ein qualifizierter Vertrauensdienst ist ein Vertrauensdienst, der die einschlägigen Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllt, Artikel 3 (17) und wird alle zwei Jahre in einem aufwändigen Verfahren von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen überprüft und das Ergebnis der zuständigen Aufsichtsbehörde (BNetzA oder BSI) mitgeteilt. Der Status als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter ist europaweit über eine Vertrauensliste und ein Gütesiegel nachprüfbar. Die deutsche Vertrauensliste ist auf der Webseite Trusted List Browser der EU https://webgate.ec.europa.eu sichtbar.
XIMA und procilon GROUP gehen Partnerschaft ein Taucha, Dresden 04.04.2023 – FORMCYCLE ist eine Low-Code-Anwendung der in Dresden ansässigen XIMA MEDIA GmbH, die Verwaltungen bei