Anforderungen stellt die eIDAS Verordnung für Siegel, Signatur und Zeitstempel an die Vertrauensdiensteanbieter. Anforderungen an die Signaturanwendungskomponente stellt die eIDAS direkt keine. So ist eine Veröffentlichung von Zertifizierungen oder auch Herstellererklärungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde nicht mehr möglich. Jedoch wurde mit dem M/460 der EU [STANDARDISATION MANDATE TO THE EUROPEAN STANDARDISATION ORGANISATIONS CEN,CENELEC AND ETSI IN THE […]
Mit GekoS Bau+ lassen sich Bauanträge unkompliziert, schnell und rechtssicher abwickeln. Einen entscheidenden Anteil daran hat die Erstellung qualifizierter elektronischer ...







