Die eIDAS Verordnung legt zwei unterschiedliche Signaturarten fest –fortgeschritten und qualifiziert. Fortgeschrittene und qualifizierte Dienste unterscheiden sich in Ihrer rechtlichen Bedeutung. Wird z.B. in Deutschland
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung nutzen (Leipzig, 26.02.2025) Seit Anfang ...