Willkommen bei intarsys

VERTRAUENSLISTEN (TL): aktualisieren – Sign Live! CC

Zum Validieren von Signaturen benötigt Sign Live! CC immer aktuelle Wurzelzertifikate, die zumindest für die eIDAS-PKI über Vertrauenslisten (Trusted List-TL) verteilt werden.

Sign Live! CC wird mit einem bei Veröffentlichung aktuellem Satz von Wurzelzertifikaten ausgeliefert. Von Zeit zu Zeit verwenden Trustcenter neue Wurzelzertifikate. Erhalten wir von den Trustcentern Informationen dazu, leiten wir diese via E-Mail an Sie weiter. Lassen Sie sich dazu für unseren Newsletter registrieren.

In jedem Fall müssen Sie dafür sorgen, dass Sign Live! CC seine Wurzelzertifikate aktualisiert. Dies können Sie manuell oder automatisiert durchführen:

– Für den Arbeitsplatz: Manuell
Diese Methode ist für die normale Installation am Arbeitsplatz völlig ausreichend.

  • Über Menüpunkt Extras > Zertifikate  > Vertrauenslisten aktualisieren stoßen Sie die Aktualisierung der Vertrauenslisten manuell an.

– Für die Serverinstallation: Automatisiert

Insbesondere in Serverinstallationen ist es sinnvoll, die Aktualisierung zeitgesteuert anstoßen zu lassen. Passen Sie dazu den vorkonfigurierten Service Container an:

  • Über Menüpunkt Extras > Dienste > Dienst-Container-Verwaltung  konfigurieren Sie den Zeitplan des Dienst-Containers „Trusted List Update Scheduler“ und stoßen die Aktualisierung der Vertrauenslisten automatisiert an:

Sollte die Aktualisierung nicht möglich sein, oder mit Fehlermeldung abbrechen, prüfen Sie bitte:

  • Die Internetverbindung (Proxy, Firewall, …).
  • Ob der Virenscanner im Profilverzeichnis heruntergeladene Vertrauenslisten löscht. Das Profilverzeichnis ist dort, wo die Logs abgelegt werden. Dieses ermitteln Sie über die Menüoption Fenster > Log-Datei.

Wenn die Aktualisierung dennoch nicht möglich ist, schicken Sie bitte eine Fehlerbeschreibung und die aktuelle Logdatei an support@intarsys.de.

Qualifizierte elektronische Signatur: EuGH-Urteil vom 29.02.2024 Ein aktuelles Urteil des EuGH präzisiert die Auslegung von Art. 25 der Verordnung (EU) ...